Säule 3a: Beitragslücken gezielt und steueroptimiert schliessen

Seit dem 1. Januar 2025 können Versicherte in der Schweiz nachträglich in die Säule 3a einzahlen und so Beitragslücken schliessen. Damit kann die eigene Altersvorsorge optimiert werden. Es gibt Lebenssituationen, in welchen das Geld fehlt, um die Maximaleinzahlung in die 3. Säule zu tätigen. Wurde bisher nicht der Maximalbetrag einbezahlt, entstand eine nicht mehr zu füllende Beitragslücke. Neu kann unter gewissen Voraussetzungen ein nachträglicher Einkauf getätigt werden.

Voraussetzungen:
Die neue Regelung ist 2025 in Kraft getreten, das heisst, es können Lücken ab 2025 gefüllt werden, somit erstmals im Kalenderjahr 2026 für 2025. Als Lücke wird der maximal mögliche Einkaufsbetrag abzüglich des tatsächlich geleisteten Einkaufs im betreffenden Kalenderjahr bezeichnet. Voraussetzungen für einen nachträglichen Einkauf sind: Erstens muss sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr des nachträglichen Einkaufs ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein. Zweitens kann ein Einkauf – für Lücken ab dem Jahr 2025 – maximal zehn Jahre rückwirkend erfolgen. Drittens muss im Jahr des nachträglichen Einkaufs zuerst der Maximalbetrag des laufenden Jahres einbezahlt werden (das heisst, Arbeitnehmer mit einer 2. Säule den kleinen Betrag und Erwerbstätige ohne 2. Säule den grossen Betrag). Und viertens sind nachträgliche Einkäufe nur möglich, solange noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen werden und/oder diese nicht in eine andere Vorsorgeform übertragen wurden.

Begrenzung:
Nebst diesen Voraussetzungen ist auch der maximal mögliche nachträgliche Einkauf begrenzt, nämlich auf den maximalen «kleinen Betrag», dies gilt auch für Selbständigerwerbende und Personen ohne 2. Säule. Somit ist der jährlich maximal mögliche Einkaufsbetrag – Stand 2025 – auf CHF 7’258 begrenzt. Der Steueroptimierung sind damit Grenzen gesetzt.

Beispiel:
Wer also im Jahr 202x den Maximalbetrag einbezahlt hat, aber in früheren Jahren ab 2025 Lücken aufweist, kann im Jahr 202x nochmals den im Jahr 202x gültigen kleinen Beitrag einzahlen und damit die Lücken von früheren (allenfalls mehreren) Jahren schliessen, sofern alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Beträgt die Lücke zum Beispiel im Jahr 2025 und 2026 je CHF 4’000 und werden CHF 7’000 nachträglich eingekauft, so kann für 2025 die Lücke von CHF 4’000 geschlossen werden, der Restbetrag von CHF 3’000 wird als Teileinkauf für 2026 verwendet. In einem Jahr können somit mehrere Lücken aus vergangenen Jahren eingekauft werden. Aber der Einkauf einer Lücke aus einem Jahr darf nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Im vorstehenden Beispiel verbleibt somit eine Restlücke für 2026 von CHF 1’000, welche verfällt und nicht mehr gefüllt werden kann. Unter Umständen könnte es somit Sinn machen, im Jahr 202x nur die Lücke eines Jahres zu schliessen. Der sorgfältigen Planung von nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a ist also hohe Beachtung zu schenken, um einerseits kein Einkaufspotential zu verlieren und andererseits die Einkäufe steuerlich zu optimieren.

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