Korrigenda zum Artikel „Arbeitszeiten, Ferien, Überzeiten…“ in der Kundenzeitung Oktober 2021
Geschätzte Kunden
Leider hat sich im Artikel auf Seite 2 in unserer Oktober-Kundenzeitung ein Fehler betreffend Ferienregelung eingeschlichen. Wir entschuldigen uns dafür und korrigieren die Angaben wie folgt:
Obwohl vielfach praktiziert, sieht das OR mit Ausnahme von Jugendlichen bis 20 Jahren keinen über die 4 Wochen hinausgehenden Ferienanspruch vor. Sofern keine weiterführenden GAV-Vorschriften anzuwenden sind, gibt es also keinen gesetzlichen Anspruch auf 5 oder 6 Wochen Ferien für ältere Arbeitnehmer.